Reisen mit MS

Das Thema Reisen muss individuell betrachtet werden,  Personen, die bereits Einschränkungen durch die Erkrankung haben, werden ihr Reiseziel und ihre Unterkunft mit Blick auf ihre individuellen Einschränkungen auswählen und auch ganz spezifische Fragen haben. Was ist aber, wenn Personen zwar die Diagnose haben, ansonsten aber keine oder nur wenig Behinderung aufweisen und somit körperlich uneingeschränkt reisefähig sind. Hier kommt es dann doch manchmal zu Unsicherheit und mir wird oft die Frage gestellt „Bin ich wirklich uneingeschränkt reisefähig, kann/darf ich überall hinreisen?“ Zu dieser Situation ein paar Gedanken.

Grundsätzlich kann man als Person mit Multipler Sklerose ohne wesentliche Einschränkungen überall hinfahren, wo man möchte. Dennoch sollte man sich bei der Auswahl des Reiseziels fragen, wie gut man Hitze verträgt. Das sog. Uthoff-Phänomen, das bei hohen Außentemperaturen auftritt und dazu führen kann, dass bestimmte neurologische Reiz oder Ausfallserscheinungen wieder merklich werden (z.B. unscharfes Sehen bei einer Sehnervenentzündung in der Vergangenheit), ist zwar nicht gefährlich, es kann aber lästig sein und den Urlaub verderben. In solchen Fällen bieten dann wahrscheinlich Orte und Länder mit gemäßigtem Klima mehr Erholung.

Die Sorge von vielen MS Betroffenen ist ein akuter Schub im Urlaub. Ein Schub muss nicht unbedingt ein Grund sein, den Urlaub abzubrechen. Zum einen muss bei milder Schubsymptomatik (sensible Symptome) nicht zwangsläufig Kortison gegeben werden, zum anderen ist in Ländern mit guter medizinischer Versorgung eine Kortisongabe ohne Probleme möglich. Man sollte allerdings während einer Kortisontherapie (und einige Tage danach) direkte Sonnenexposition vermeiden, da die doppelte Beeinflussung des Immunsystems (Kortison + UV Strahlung) die Entwicklung von Herpes-Infektionen (Lippenherpes, Gürtelrose) fördern kann. In jedem Fall sollte man als MS Betroffener in eine entsprechende Auslandskrankenversicherung investieren – nicht nur wegen der Absicherung falls man doch die Reise abbrechen müsste, sondern auch weil die Kosten für medizinische Leistungen in manchen Ländern (z.B. den USA) sehr teuer sind.

Natürlich gibt es viele attraktive Reiseziele, in denen die medizinische Versorgung nicht (flächendeckend) mit der unseren zu vergleichen ist. Hier möchte man vielleicht als MS Betroffener im Falle eines Schubes nicht unbedingt medizinische Leistungen in Anspruch nehmen. Sollte man deswegen als MS Betroffener zum Beispiel auf die Rucksacktour in Südostasien verzichten? Nicht unbedingt, wenn man klug und vorrausschauend handelt – d.h. sich im Vorfeld mit der Problematik beschäftigt und sich über Hilfsmöglichkeiten informiert. Und für den Fall des Falles kann man in der Reiseapotheke Kortison in Tablettenform mitführen. Mit ca. 40 mg Dexamethason/Tag kann man durchaus eine adäquate Schubtherapie mit Tabletten durchführen. Wir empfehlen zwar grundsätzlich eine intravenöse hochdosierte Kortisongabe zur Schubbehandlung, in einer solchen Sondersituation kann man aber auch mit einer oralen Therapie sein Ziel erreichen. Sprechen sie daher im Vorfeld einer solchen Reise mit ihrem Neurologen.

Man sollte natürlich auch nicht vergessen, im Urlaub seine Medikamente mitzuführen. Im Falle von Tablettenpräparaten ist das ja mittlerweile relativ einfach, Spritzenpräparate erfordern hingegen einen etwas größeren Aufwand. Hier sollten man bei Flugreisen an eine ärztliche Bescheinigung denken, um diese Medikamente (wegen der Nadeln) im Handgepäck mitführen zu dürfen. Bei längeren Reisen bzw. wenn man als Individualtourist (Rucksacktour) unterwegs ist kann eine solche Injektionstherapie ein Hindernis darstellen (man denke an die Menge von Glatirameracetat für 3 Wochen oder an die Erfordernis der Kühlung bei einigen Präparaten). Bevor man nun aber auch seine Therapie in Urlaub schickt – was nicht im Sinne einer konsequenten MS-Therapie ist – sollte man auch hier mit seinem Neurologen sprechen, wie man dieses Problem bereits im Vorfeld lösen kann und auch im Urlaub keine therapeutische Lücke entsteht. Unter Umständen kann man sogar eine Umstellung der Therapie in Erwägung ziehen.

Denken Sie daran, wenn Sie aus medizinischen Gründen ein Cannabis-Präparat benutzen (z.B. Sativex), eine ärztliche Bescheinigung mitzuführen. Es gibt Länder,  in denen bereits der Besitz von Cannabis schwer bestraft wird – man kann sich daher mit einer entsprechenden Bescheinigung eine Menge Ärger ersparen.

Eine weitere wichtige Frage ist, ob mit einer MS-Therapie Reisen in bestimmte Länder ausgeschlossen sind. Grundsätzlich stellen Europa und die USA kein Problem dar, bei exotischeren Zielen gibt es hingegen zwei Probleme: 1) es könnten Impfungen, wie z.B. Gelbfieber nötig sein, die bei MS-Patienten Probleme bereiten können 2) in ferneren Ländern könnte man u.U. mit Krankheitserregern konfrontiert werden, die unser Immunsystem nur unzureichend kennt und daher bei Behandlungen mit bestimmten Therapien unzureichend reagiert. Interferone oder Glatirameracetat stellen sicherlich kein Problem dar, bei Behandlung mit Fingolimod (Gilenya), Rituximab oder Alemtuzumab (Lemtrada) ist aber aus meiner Sicht Vorsicht geboten. Für Teriflunomid (Aubagio) und die Fumarsäure (Tecfidera) existieren zu wenig Erfahrungen, um hier ein Empfehlung auszusprechen.

Man sollte demnach auch als nicht eingeschränkter MS-Betroffener einige Dinge beim Reisen beachten, die Krankheit sollte aber nicht das Leben diktieren. Reisen eröffnet neue Horizonte und ist gut für die Lebensqualität – daher sollte man sich nicht zu sehr beirren lassen und versuchen seine Ziele realisieren – ein wenig Risikobereitschaft schadet auch nicht. Es schadet aber sicher nicht, sich im Vorfeld ausreichend zu informieren und sich mit seinem Neurologen zu beraten. Dann steht einer erlebnisreichen Reise nichts im Wege.

3 Kommentare

  1. Hallo Herr Prof. Mäurer,
    könnten Sie bitte mal begründen warum sie weiterhin eine hochdosierte intravenöse Kortisontherapie empfehlen, obwohl in Studien bewiesen wurde, dass es keinen Unterschied macht ob der Patient das Kortison in Tablettenform oder intravenös erhält?

    Es muss ja einen Grund geben warum sie diesen überholten Weg so vehement verteidigen.

    Viele Grüße

  2. Es gibt nur wenige Versicherungen die chronische Erkrankungen mit einschließen,
    Allianz Global Assistance
    Elvia Jahres RR Vollschutz Plus

    Im Falle einer bestehenden bzw. chronischen Erkrankung ,die zum Zeitpunkt der Reisebuchung bzw. des Versicherungsabschlusses vorliegt, kann der Versicherungsschutz lediglich dann gewährleistet werden, wenn folgende Voraussetzungen zutreffen:

    -die versicherte Person befindet sich bei Buchung der Reise und Abschluss der Versicherung über einen längeren Zeitraum (in der Regel 6 Monate keinen Schub in einem stabilen Gesundheitszustand
    -die Erkrankung ist nicht im akuten Zustand und die versicherte Person ist Reisefähig
    -Ziel und Art der Reise sind auf die bestehende Vorerkrankung abgestimmt

    Der behandelnde Arzt muss dann noch bestätigen:

    -dass Reisefähigkeit im Hinblick auf den aktuellen Gesundheitszustand sowie die konkrete geplante Reise besteht
    -das nach dem bisherigen Krankheitsverlauf eine neuerliche akute Verschlechterung im geplanten Reisezeitraum überwiegend unwahrscheinlich ist
    -die klimatischen Verhältnisse und die sonstigen Belastungen der Reise kein Risiko im Hinblick auf das bestehende Leiden bedeutet
    -der Patient mit einer Langzeittherapie medikamentös gut eingestellt ist

  3. Der Tipp mit der Reiseversicherung ist zwar ganz nett, ich habe aber bei einer Recherche vor ein paar Monaten keine gefunden, die MS NICHT ausschließt. Chronische Erkrankungen sind fast immer ausgeschlossen.

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