Impfstoffe werden extrem sorgfältigen klinischen Prüfungen unterzogen. Das ist auch vernünftig, denn gerade bei Impfstoffen besteht eine niedrige Risikotoleranz, da in der Regel gesunde Erwachsene bzw. gesunde Kinder geimpft werden. Dementsprechend ist es auch mehr als unverantwortlich, wie gerade in Russland geschehen, einen Impfstoff ohne ausreichende klinische Prüfung zuzulassen, oder wie derzeit durch den amerikanischen Präsidenten praktiziert, die regulatorischen Behörden im Hinblick auf den Zulassungsprozess unter Druck zu setzen.
Hat ein Impfstoff die Phasen der klinischen Prüfung regulär durchlaufen, dann ist davon auszugehen, dass es sich um ein sehr sicheres Arzneimittel handelt. Trotzdem ist naturgemäß die Erfahrung zum Zeitpunkt der Impfstoff-Zulassung, auch wenn im Rahmen des Zulassungsverfahrens mehrere tausend Probanden untersucht werden, begrenzt. Seltene Nebenwirkungen sind daher manchmal erst in der realen Verwendung erkennbar und erfordern eine kontinuierliche Beobachtung der Nebenwirkungen.
Denn wie jedes Arzneimittel haben auch Impfstoffe unerwünschte Arzneimittelwirkungen. Hier muss zwischen einer (üblichen) Impfreaktion und Impfkomplikationen unterschieden werden. Als übliche Impfreaktion wird die vorübergehende Lokal- und Allgemeinreaktion bezeichnet, die im Rahmen der Auseinandersetzung des menschlichen Organismus mit dem Impfstoff entstehen kann. Hierbei handelt es sich um eine Rötung, Schwellung oder Schmerzhaftigkeit an der Injektionsstelle für die Dauer von 1 – 3 Tagen (gelegentlich auch länger) und systemische Reaktionen wie Fieber < 39,5° C, Kopf- und Gliederschmerzen, Mattigkeit, Unwohlsein, Übelkeit, Unruhe, Schwellung der regionalen Lymphknoten, ebenfalls für die Dauer von 1 – 3 Tagen.
Bei abgeschwächten (attenuierten) Lebendimpfstoffen gelten auch die Symptome einer „Impfkrankheit“ ca. 1 – 3 Wochen nach der Verabreichung als übliche Impfreaktion, wie z.B. eine leichte Parotisschwellung oder ein flüchtiges Exanthem nach der Masern-, Mumps-, Röteln- oder Varizellen-Impfung oder milde gastrointestinale Beschwerden nach der oralen Rotavirus- oder Typhus-Impfung. Diese Impfreaktionen sind nach Infektionsschutzgesetz (IfSG) auch nicht meldepflichtig.
Im Gegensatz dazu fordert der Gesetzgeber im Infektionsschutzgesetz die namentliche Meldung einer jeden „über das übliche Ausmaß hinausgehenden Impfreaktion“. Zu diesen Impfkomplikationen gehören das Auftreten von Fieberkrämpfen, anaphylaktische Reaktionen, Blutbildveränderungen oder akute Nervenentzündungen (Polyneuritis). Häufig hört man auch den Begriff „Impfschaden“. Hierunter versteht das Infektionsschutzgesetz „ … die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung.“
Moderne Impfstoffe sind gut verträglich, Impfkomplikationen werden nur in seltenen Fällen beobachtet. Bleibende Schäden sind eine Rarität, vor allem vor dem Hintergrund der ungefähr 45 Mio. Impfdosen, die jährlich zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden. Die Rate anerkannter Impfschäden im Jahr 2009 lag bei 0,046 auf 100.000 Einwohner – das entspricht einer absoluten Zahl von 38 Personen. Hält man sich vor Augen, das im gleichen Jahr alleine 49 Fälle von subakut sklerosierende Panenzephalitis (SSPE), einer schweren und immer tödlich verlaufenden Komplikation der Maserninfektion, an das Robert-Koch Institut (RKI) gemeldet wurden, so fällt die Nutzen Risiko-Bewertung einer Impfung relativ eindeutig aus.
Insgesamt lässt sich festhalten, dass Impfungen sehr viel geringere Komplikationsraten aufweisen als die Erkrankungen, gegen die sich die Impfung richtet. Außerdem sollte auch in Betracht gezogen werden, dass bei einer Impfung das individuelle Restrisiko gegen den Nutzen einer Impfung für die Gesamtheit der Bevölkerung abgewogen werden sollte – dies ist ja derzeit auch Inhalt der aktuellen politischen und gesellschaftlichen Diskussion um die Impfpflicht.
Ich persönlich bin trotz absolut positiver Einstellung gegenüber Impfungen allerdings gegen die Einführung einer generellen Impfpflicht. Meine Hoffnung ist einfach, dass sich der Großteil der Bevölkerung auf der Basis zuverlässiger Information und der Führsorge gegenüber seinen Mitmenschen impfen lässt.